Sigekoordination

Start­sei­te/Sige­ko­or­di­na­ti­on

Sie benö­ti­gen Hil­fe bei einem Bau­pro­jekt? Wir hel­fen Ihnen!

Arbei­ten vie­le Fir­men unab­hän­gig aber zeit­gleich auf ein und der­sel­ben Bau­stel­le fehlt oft die Ver­bin­dung und Koor­di­na­ti­on zwi­schen den betei­lig­ten. Die­se Koor­di­na­ti­on ist Auf­ga­be er Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz Koor­di­na­ti­on.

Dafür ist gemäß der Bau­stel­len Ver­ord­nung der Bau­herr verantwortlich.
Mit unse­rer SiGe-Koor­di­na­ti­on unter­stüt­zen wir Sie dabei Ihre Bau­her­ren Auf­ga­ben gemäß der Bau­stel­len Ver­ord­nung durchzuführen.

Im Einzelnen besteht unsere Leistung aus den folgenden Unterpunkten:

  1. Prü­fung der geplan­ten Maß­nah­me, schon wäh­rend der Pla­nung in Zusam­men­ar­beit mit dem Archi­tek­ten. Denn nur vor Beginn der Bau­ar­bei­ten kön­nen man­che unkla­ren Berei­che der­art geplant und aus­ge­führt wer­den das der siche­re Bau­stel­len­be­trieb und ins­be­son­de­re der siche­re Betrieb des fer­ti­gen Gebäu­des, z.B. für Unter­halts­ar­bei­ten, gewähr­leis­tet wer­den kann.
    Fest­le­gung der wei­te­ren not­wen­di­gen Maß­nah­men, wel­che abhän­gig sind von Art, Dau­er und Grö­ße eines Bauvorhabens.
  2. Für die Mehr­zahl der Bau­stel­len muss die „Vor­ankün­di­gung“ erstellt und an die zustän­di­ge Behör­de gege­ben werden.
    Die Prü­fung ob eine Vor­ankün­di­gung nötig ist wer­den wir durch­füh­ren und gege­be­nen­falls die Vor­ankün­di­gung für Sie erstel­len und versenden.
  3. Erstel­len des Sicher­heits- und Gesund­heits­schutz-Pla­nes, mit Ver­tei­lung an alle betei­lig­ten Per­so­nen, Fir­men und Behörden.
  4. Stel­len des SiGe-Koor­di­na­tors. Der SiGe­Ko wird Ihre Bau­stel­le regel­mä­ßig besu­chen und die Bau­stel­len­ter­mi­ne pro­to­kol­lie­ren. Bei den Bau­stel­len­ter­mi­nen wird die Arbeits­si­cher­heit auf der Bau­stel­le geprüft. Evtl. Män­gel wer­den fest­ge­hal­ten und dem betrof­fe­nen Per­so­nen­kreis zur Män­gel­be­sei­ti­gung mitgeteilt.
  5. Die „Unter­la­ge“ stellt eine Art Gebrauchs­an­wei­sung dar, für die Zeit nach der Bau­stel­le, also für Ihre Nutzung.
    In der Unter­la­ge wer­den z.B. die War­tungs- oder Unter­halts­ar­bei­ten aus Sicht der Arbeits­si­cher­heit bewer­tet. Hier­in wer­den auch die not­wen­di­gen Hilfs­mit­tel benannt, wel­che zur Durch­füh­rung der War­tungs- oder Unter­halts­ar­bei­ten not­wen­dig werden.