Arbeiten viele Firmen unabhängig aber zeitgleich auf ein und derselben Baustelle fehlt oft die Verbindung und Koordination zwischen den beteiligten. Diese Koordination ist Aufgabe er Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination.
Dafür ist gemäß der Baustellen Verordnung der Bauherr verantwortlich.
Mit unserer SiGe-Koordination unterstützen wir Sie dabei Ihre Bauherren Aufgaben gemäß der Baustellen Verordnung durchzuführen.
Im Einzelnen besteht unsere Leistung aus den folgenden Unterpunkten:
- Prüfung der geplanten Maßnahme, schon während der Planung in Zusammenarbeit mit dem Architekten. Denn nur vor Beginn der Bauarbeiten können manche unklaren Bereiche derart geplant und ausgeführt werden das der sichere Baustellenbetrieb und insbesondere der sichere Betrieb des fertigen Gebäudes, z.B. für Unterhaltsarbeiten, gewährleistet werden kann.
Festlegung der weiteren notwendigen Maßnahmen, welche abhängig sind von Art, Dauer und Größe eines Bauvorhabens. - Für die Mehrzahl der Baustellen muss die „Vorankündigung“ erstellt und an die zuständige Behörde gegeben werden.
Die Prüfung ob eine Vorankündigung nötig ist werden wir durchführen und gegebenenfalls die Vorankündigung für Sie erstellen und versenden. - Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Planes, mit Verteilung an alle beteiligten Personen, Firmen und Behörden.
- Stellen des SiGe-Koordinators. Der SiGeKo wird Ihre Baustelle regelmäßig besuchen und die Baustellentermine protokollieren. Bei den Baustellenterminen wird die Arbeitssicherheit auf der Baustelle geprüft. Evtl. Mängel werden festgehalten und dem betroffenen Personenkreis zur Mängelbeseitigung mitgeteilt.
- Die „Unterlage“ stellt eine Art Gebrauchsanweisung dar, für die Zeit nach der Baustelle, also für Ihre Nutzung.
In der Unterlage werden z.B. die Wartungs- oder Unterhaltsarbeiten aus Sicht der Arbeitssicherheit bewertet. Hierin werden auch die notwendigen Hilfsmittel benannt, welche zur Durchführung der Wartungs- oder Unterhaltsarbeiten notwendig werden.